30.November 2006 - BMU Pressedienst Nr. 318/06 - Bundeskabinett/Partikelfilter Bundeskabinett für Förderung von Dieselrußfiltern Astrid Klug: Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen Das Bundeskabinett hat gestern Abend (am 29. November 2006) die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen.„Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich und appelliere an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Besonders wichtig ist, dass die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 beschlossen wurde“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln ist ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten. Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben. Sie ermöglicht auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. „Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen“, sagte Klug. -------------------------------------------------------------------------Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email:
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17. November 2006 Steuerliche Förderung - Staat gibt Geld für Dieselpartikelfilternach der Einigung der Umweltminister Ende Oktober haben sich nun auch die Landesfinanzminister mit dem Bundesfinanzminister mehrheitlich auf eine Steuerförderung für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern geeinigt. Die Förderung im Überblick: - Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006
- Laufzeit: bis 31.12.2009
- Einmalförderung in Höhe von € 330,--
- Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum für die Jahre 2007 bis 2010
- Entscheidung im Bundesrat: 15. Dezember 2006
Pressedienst Nr. 029/06; Berlin, 22. Februar 2006; Kabinett/Feinstaub Bundeskabinett beschliesst Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen FahrzeugenDas Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegte Ver-ordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Damit wird die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich geregelt. Die Einteilung nach Schadstoffgruppen ermöglicht den zuständigen Behörden lokal und regional angepasste Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung zu ergreifen. In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten Fahrzeuge fahren dürfen, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2005 in rund 30 deutschen Städten überschritten. Zur Vermeidung dieser Überschreitungen sehen die Maß-nahmenkataloge der Länder Verkehrsbeschränkungen vor. Denn eine maßgebliche Ursache von Feinstaub sind die Partikelemissionen aus Dieselmotoren. Die heute vom Bundes-kabinett beschlossene Verordnung regelt die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen. Ohne Kennzeichnung der Fahrzeuge müsste die Polizei bei der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen jedes Fahrzeug einzeln kontrollieren, was zu einem kaum vertretbaren Verwaltungsaufwand führen würde. Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach den europäischen Grenzwertstufen, die von den Fahrzeugen eingehalten werden - etwa Euro 2, Euro 3 und so weiter. Gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge der Klassen Euro 2 (Pkw), Euro II (Lkw) und besser, bis hin zu Euro 5 (Partikelfilter für Diesel-Pkw). Die Plaketten sind einheitlich weiß und enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe. Damit ist die Einteilung der Fahrzeugflotte auf der Grundlage europäischer Regelungen nach ihrem Partikelausstoß klar geregelt. Autobesitzer können durch Nachrüstung der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Ausgabestellen für die Plaketten sind Landesbehörden sowie die zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also auch über 30.000 zugelassene Werkstätten. Über den Erwerb der Plakette können die Autobesitzer selbst entscheiden. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, sie muss gegenüber der EU notifiziert werden. ---------------------------------------------------------------------------------------- Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016 email:
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Änderungen auf der Website | 20.09.2006 | Website im neuen Gewand verfügbar | 01.03.2006 | Lieferprogramm für HJS-Cityfilter verfügbar | 20.01.2006 | Lieferprogramm für TWIN-TEC Rußfilter verfügbar |
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